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Gemeinsam Zukunft gestalten

Damit unsere Schule starten kann, benötigen wir Bürgschaften. Hier findest du alle Infos.

Bildung ist Zukunft

Kinder lernen am besten, wenn sie sich wohlfühlen, frei entfalten können und dabei unterstützt werden, ihre eigenen Stärken zu entdecken.


Genau das bietet das Montessori-Konzept: Eine Lernumgebung, in der Kinder selbstständig, kreativ und im eigenen Tempo lernen – und dabei wichtige soziale Kompetenzen entwickeln.


Montessori-Schulen fördern nicht nur Wissen, sondern auch Selbstvertrauen, Verantwortung und Gemeinschaftssinn. So wachsen Kinder zu selbstbewussten, neugierigen Menschen heran, die bereit sind, ihre Zukunft aktiv zu gestalten.

Dieses Projekt braucht DICH

Wir haben einen Traum: einen Lernort, an dem Kinder in ihrer Einzigartigkeit gesehen werden, selbstbestimmt lernen und in einer starken Gemeinschaft aufwachsen. Deswegen gründen wir eine Montessori-Mittelschule.
 

Für den Start haben wir von der GLS Bank bereits einen Kreditrahmen von 200.000 € zugesagt bekommen. Dieses Darlehen ermöglicht uns, die Anfangsinvestitionen zu stemmen und den Schulbetrieb in den ersten zwei Jahren zu sichern, bis die staatliche Förderung ab dem dritten Jahr voll greift.

Jetzt fehlt nur noch eines: Menschen, die bereit sind, einen Teil dieses Kredits mit einer Kleinbürgschaft abzusichern. Das bedeutet: Du verbürgst dich gegenüber der GLS Bank für einen Betrag zwischen 1.000 € bis 3.000 €.

 

Wichtig: Du zahlst kein Geld ein. Eine Zahlung würde nur dann fällig, wenn unsere Schule den Kredit nicht mehr zurückzahlen könnte. Dieser sogenannte Bürgschaftsfall würde nur eintreten, wenn die Schule später scheitern sollte. Warum gehen wir davon aus, dass dieser Fall nicht eintritt?

  • Wir haben eine verbindliche Kreditzusage der GLS Bank, die unsere Planung genau geprüft hat

  • Unser Finanzierungskonzept basiert auf einem nachhaltigen, langfristigen Businessplan

  • Nach einer zweijährigen Wartefrist kann die Schule staatliche Finanzhilfe erhalten. Diese gesetzlich geregelten Zuschüsse – gemeinsam mit dem Schulgeld – bilden ab dem dritten Jahr die Grundlage für einen dauerhaft gesicherten Schulbetrieb.

Mit anderen Worten: Die Kleinbürgschaften dienen der formalen Absicherung gegenüber der Bank – nicht, weil wir davon ausgehen, sie in Anspruch nehmen zu müssen, sondern weil sie Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens sind.

So entsteht aus vielen kleinen Beiträgen eine große Wirkung: Die Absicherung unserer Schule – durch eine solidarische Gemeinschaft. Indem du eine Bürgschaft übernimmst, stellst du uns vor allem eines zur Verfügung: dein Vertrauen. Nicht dein Geld.

Gemeinsam auf dem Weg zum Ziel

31 %

200.000 €

Schon 21 Bürgschaften à 3.000 € sind eingegangen – das entspricht 31 % unseres Ziels. Ein riesiges Dankeschön an alle, die bereits Vertrauen schenken und mithelfen, diesen Lernort Wirklichkeit werden zu lassen.
 

Hilf mit, dass wir gemeinsam 100 % erreichen!

Jetzt mit deiner Bürgschaft unsere Montessori-Schule möglich machen!

Mit deiner Bürgschaft hilfst du uns, die Finanzierung zu sichern und die Türen für unsere Schülerinnen und Schüler zu öffnen.
Schon ab 1.000 € kannst du Teil dieses Projekts werden – und gemeinsam mit vielen anderen für eine Schule einstehen, die Kinder stark für die Zukunft macht.

Wir begleiten dich bei jedem Schritt und beantworten alle Fragen – ganz unkompliziert: finanzen@planm.bayern

FAQs

Gibt es eine Mindest- oder Höchstsumme für die Bürgschaft?
Ja. Die Mindestbürgschaft beträgt 1.000 €, die Höchstbürgschaft für Privatpersonen liegt bei 3.000 € (sog. Kleinbürgschaft). Unternehmen oder Institutionen können auch höhere Beträge bürgen.

 

Können wir als Familie mehrere Bürgschaften übernehmen? 
Ja. Jede natürliche Person kann eine Bürgschaft abgeben (max. 3.000 €).
Das heißt: beide Eltern können jeweils eine Bürgschaft übernehmen. Ebenso können Großeltern, Onkel, Tanten, volljährige Kinder usw. jeweils separat bürgen. 


Warum muss das gesamte Darlehen durch Bürgschaften abgesichert werden?

Weil wir von der GLS Bank einen besonders günstigen Kredit mit niedrigen Zinsen erhalten. Dieses Modell basiert auf dem GWÖ-Ansatz der GLS: Die Bank macht damit keinen Gewinn und stellt sicher, dass sie im Fall eines Ausfalls keinen Verlust trägt.


Wird meine Bürgschaft an die SCHUFA oder andere Banken gemeldet?

Nein. Bürgschaften werden nirgendwo gemeldet und haben daher keinen Einfluss auf deine Kreditwürdigkeit.

Steigt meine Bürgschaft mit der Inflation?

Nein. Der Bürgschaftsbetrag bleibt fest bei dem vereinbarten Betrag (z. B. 3.000 €) und erhöht sich nicht.

Kann ich meine Bürgschaft zurückfordern, wenn mein Kind die Schule verlässt?

Nein. Eine Bürgschaft läuft über 10 Jahre und kann nicht vorzeitig zurückgefordert werden. 

Kann ich statt einer Bürgschaft auch spenden? 

Ja. Spenden sind jederzeit möglich und helfen uns ebenfalls sehr. Sie ersetzen jedoch keine Bürgschaft, da die Bank zur Absicherung des Darlehens explizit Bürgschaften benötigt. Bei Spenden kann unser Verein eine Spendenquittung ausstellen (wir sind gemeinnützig anerkannt).


Muss ich im Fall eines späteren Scheiterns der Schule mit meinem vollen Bürgschaftsbetrag haften?
Nein. Die Haftung würde anteilig auf alle Bürgen verteilt werden. Beispiel:

  • Darlehen: 200.000 €

  • Bürgschaften: 200.000 € (z. B. 60 Personen à 3.000 € + 1 Firma mit 20.000 €)

  • Fällt die Schule mit 160.000 € Schulden aus, haften die Bürgen zu 80 % → bei 3.000 € Bürgschaft wären das 2.400 €.

  • Fällt sie mit 100.000 € aus, haften die Bürgen zu 50 % → bei 3.000 € Bürgschaft wären das 1.500 €.

Gut zu wissen: Die Haftungssumme sinkt jedes Jahr, da das Darlehen mit einem Tilgungsplan hinterlegt ist.


Kann ich eine mögliche Zahlung aus der Bürgschaft steuerlich geltend machen?
In der Regel nein. Sollte die Bürgschaftssumme im Einzelfall als Spende an den Trägerverein gewertet werden können (in Abstimmung mit der Bank), können wir dafür eine Spendenquittung ausstellen. Da wir gemeinnützig sind, könnte dies steuerlich absetzbar sein.

(Hinweis: Dies ist keine steuerliche Beratung. Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden.)

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