Gemeinsam Zukunft gestalten
Damit unsere Schule starten kann, benötigen wir Bürgschaften. Hier findest du alle Infos.
Bildung ist Zukunft
Kinder lernen am besten, wenn sie sich wohlfühlen, frei entfalten können und dabei unterstützt werden, ihre eigenen Stärken zu entdecken.
Genau das bietet das Montessori-Konzept: Eine Lernumgebung, in der Kinder selbstständig, kreativ und im eigenen Tempo lernen – und dabei wichtige soziale Kompetenzen entwickeln.
Montessori-Schulen fördern nicht nur Wissen, sondern auch Selbstvertrauen, Verantwortung und Gemeinschaftssinn. So wachsen Kinder zu selbstbewussten, neugierigen Menschen heran, die bereit sind, ihre Zukunft aktiv zu gestalten.
Dieses Projekt braucht DICH
Wir haben einen Traum: einen Lernort, an dem Kinder in ihrer Einzigartigkeit gesehen werden, selbstbestimmt lernen und in einer starken Gemeinschaft aufwachsen. Mit der Gründung unserer Montessori-Mittelschule gehen wir diesen Traum nun an.
Damit wir starten können, haben wir von der GLS Bank bereits einen Kreditrahmen zugesagt bekommen. Dieses Darlehen ermöglicht uns, die Anfangsinvestitionen zu stemmen und die ersten Jahre zu überbrücken, bis die staatliche Förderung ab dem dritten Jahr voll greift.
Damit die Bank den Kredit tatsächlich auszahlt, brauchen wir allerdings eure Unterstützung in Form von Bürgschaften. Diese dienen ausschließlich der Absicherung des Darlehens – und sind unkomplizierter, als viele denken:
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Jede natürliche Person kann mit bis zu 3.000 € bürgen – Eltern, Großeltern, Freund:innen oder Unterstützer:innen.
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Es handelt sich um sogenannte Kleinbürgschaften, für die keine SCHUFA-Auskunft notwendig ist.
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Die Laufzeit beträgt 10 Jahre
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Zusätzlich sind auch höhere Bürgschaften durch Unternehmen oder Institutionen möglich.
Mit deiner Bürgschaft hilfst du uns, die Türen unserer Schule zu öffnen – für unsere Kinder und für eine Bildung, die stark für die Zukunft macht.

Jetzt mit deiner Bürgschaft unsere Montessori-Schule möglich machen!
Mit deiner Bürgschaft hilfst du uns, die Finanzierung zu sichern und die Türen für unsere Schülerinnen und Schüler zu öffnen.
Schon ab 1.000 € kannst du Teil dieses Projekts werden – und gemeinsam mit vielen anderen für eine Schule einstehen, die Kinder stark für die Zukunft macht.
Wir begleiten dich bei jedem Schritt und beantworten alle Fragen – ganz unkompliziert: finanzen@planm.bayern
FAQs
Wie hoch ist die benötigte Gesamtsumme?
Wir müssen Bürgschaften in Höhe von 200.000 € absichern, damit die GLS Bank das Darlehen auszahlt.
Warum muss das gesamte Darlehen durch Bürgschaften abgesichert werden?
Weil wir von der GLS Bank einen besonders günstigen Kredit mit niedrigen Zinsen erhalten. Dieses Modell basiert auf dem GWÖ-Ansatz der GLS: Die Bank macht damit keinen Gewinn und stellt sicher, dass sie im Fall eines Ausfalls keinen Verlust trägt. Darum muss die gesamte Darlehenssumme durch Bürgschaften abgesichert werden.
Gibt es eine Mindest- oder Höchstsumme für die Bürgschaft?
Ja. Die Mindestbürgschaft beträgt 1.000 €, die Höchstbürgschaft für Privatpersonen liegt bei 3.000 €. Unternehmen oder Institutionen können auch höhere Beträge bürgen.
Wird meine Bürgschaft an die SCHUFA oder andere Banken gemeldet?
Nein. Bürgschaften werden nirgendwo gemeldet und haben daher keinen Einfluss auf deine Kreditwürdigkeit.
Steigt meine Bürgschaft mit der Inflation?
Nein. Der Bürgschaftsbetrag bleibt fest bei dem vereinbarten Betrag (z. B. 3.000 €) und erhöht sich nicht.
Kann ich meine Bürgschaft zurückfordern, wenn mein Kind die Schule verlässt?
Nein. Eine Bürgschaft läuft über 10 Jahre und kann nicht vorzeitig zurückgefordert werden. Gut zu wissen: Die Haftungssumme sinkt jedes Jahr, da das Darlehen mit einem Tilgungsplan hinterlegt ist.
Sind meine kompletten 3.000 € weg, wenn es mit der Schule nicht klappt?
Nein. Im Fall eines Scheiterns wird die Haftung anteilig auf alle Bürgen verteilt.
Beispiel:
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Darlehen: 200.000 €
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Bürgschaften: 200.000 € (z. B. 60 Personen à 3.000 € + 1 Firma mit 20.000 €)
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Fällt die Schule mit 160.000 € Schulden aus, haften die Bürgen zu 80 % → bei 3.000 € Bürgschaft wären das 2.400 €.
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Fällt sie mit 100.000 € aus, haften die Bürgen zu 50 % → bei 3.000 € Bürgschaft wären das 1.500 €.
​Kann ich eine mögliche Zahlung aus der Bürgschaft steuerlich geltend machen?
In der Regel nein. Sollte die Bürgschaftssumme im Einzelfall als Spende an den Trägerverein gewertet werden können (in Abstimmung mit der Bank), können wir dafür eine Spendenquittung ausstellen. Da wir gemeinnützig sind, könnte dies steuerlich absetzbar sein.
(Hinweis: Dies ist keine steuerliche Beratung. Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden.)